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Deutsche Pflicht zur WLAN-Verschlüsselung laut EuGH-Generalanwalt unzulässig

Aus dem Presseticker der Piratenpartei:

In dem Rechtsstreit um die Zulässigkeit offener und unverschlüsselter WLAN-Hotspots hat der klagende PIRAT Tobias McFadden einen wichtigen Zwischenerfolg errungen:

Das vom Bundesgerichtshof (BGH) angeordnete Verbot offener und unverschlüsselter WLAN-Hotspots, das die Bundesregierung gesetzlich festschreiben will, ist nach Auffassung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof unzulässig.[1]

Zwar könne ein WLAN-Anbieter durch eine gerichtliche Anordnung verpflichtet werden, eine konkrete Rechtsverletzung zu verhindern, doch könne weder die Stilllegung des Internetanschlusses noch seine Sicherung durch ein Passwort oder die allgemeine Überwachung der Kommunikation verlangt werden. Auch eine Identifizierungspflicht für WLAN-Nutzer und eine anlasslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen sei unverhältnismäßig und ineffektiv.

Tobias McFadden zur Auffassung des Generalanwalts: »Das ist ein Sieg für uns PIRATEN auf voller Linie. Folgt der Gerichtshof dem Generalanwalt, sind die WLAN-Störerhaftung und der Gesetzentwurf der Bundesregierung tot. Die Bundesregierung muss jetzt ihren fortschrittfseindlichen Gesetzentwurf zurückziehen und wie in anderen zivilisierten Ländern das freie Angebot offener WLAN-Hotspots sicherstellen!«

Der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer kommentiert: »Die von der Content-Mafia geprägte Rechtsprechung der deutschen Gerichte ist von vorn bis hinten europarechtswidrig [2], darunter Präventivpflichten ohne behördliche oder gerichtliche Anordnung, Unterlassungsverurteilungen ohne Nennung verhältnismäßiger Umsetzungsmöglichkeiten, Verurteilungen zur Kostentragung, zur WLAN-Verschlüsselung oder gar zur Identifizierung oder Vorratsdatenspeicherung der Nutzer. All dem muss die Bundesregierung jetzt ein Ende setzen – im Sinne des freien digitalen Informations- und Meinungsaustauschs im 21. Jahrhundert.«

Quellen: [1] Schlussanträge des Generalanwalts von heute: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=175130&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=475094 [2]

Aufsatz von Patrick Breyer: http://www.daten-speicherung.de/index.php/die-haftung-fuer-mitbenutzer-von-telekommunikationsanschluessen/

Link zur Original Pressemitteilung: https://www.piratenpartei.de/2016/03/16/piraten-erfolg-im-grundsatzprozess-gegen-wlan-stoererhaftung-deutsche-pflicht-zur-wlan-verschluesselung-laut-eugh-generalanwalt-unzulaessig/

FF-NMS zieht um

Nachdem wir bisher die Infrastruktur der Kieler Community genutzt haben, werden wir ab sofort die der Community FF-Nord nutzen.

Was ändert sich für die Nutzer: Nach einer Übergangszeit wird über die Router das Netz von FF-Kiel nicht mehr erreichbar sein. Stattdessen bucht euch bitte bei FF-Nord ein.

Ihr findet die Knoten hier: Link

Wie man mit den Knoten umzieht wird hier beschrieben: Link

Solltet ihr Probleme haben einfach eine Mail über das Kontaktformular

 

Stand am 21.09.2015

Wir haben 5 Knoten in Neumünster. Ein Anfang ist gemacht. Durch den Einsatz von 2 Nano Locco Stations haben wir eine Verbindung zwischen zwei Wolken erstellt. die überbrückte Entfernung beträgt ca. 356 mtr. . Der Grundstein für ein Freies Bürgernetz ist gelegt.

Machen Sie mit, Neumünster flächendeckend mit einem Freifunknetz zu überziehen.